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der Seite der Rechtspsychologischen Praxis Hamburg (RPH)

Rechtspsychologische Gutachten für Gerichte und 
Staatsanwaltschaften in Norddeutschland

Informationen für Auftraggeber:innen

 Rechtspsychologische Praxis Hamburg (RPH)

Wir sind eine rechtspsychologische Praxisgemeinschaft in Hamburg und erstellen psychologische Gutachten im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Erstellung familienpsychologischer Gutachten sowie aussagepsychologischer Begutachtungen im familienrechtlichen Kontext. Wir arbeiten neutral, wissenschaftlich fundiert und orientiert an den geltenden Qualitätsstandards für rechtspsychologische Gutachten.

Kompetenz und Erfahrung 

Als rechtspsychologische Sachverständige verfügen wir über einen Masterabschluss der Psychologie mit dem Schwerpunkt Rechtspsychologie sowie über mehrjährige Erfahrung in der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten. Unsere Begutachtungen erfolgen strukturiert, methodengeleitet und unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der von Fachgruppen formulierten Empfehlungen.

Person in Anzug schreibt in ein Notizbuch, im Hintergrund eine Waage als Symbol für Recht und Gerechtigkeit.

Informationen zur Begutachtung für begutachtete Elternteile

Silhouette einer erwachsenen Person mit zwei Kindern am Seeufer bei Sonnenuntergang.

Freiwilligkeit der Begutachtung

Die Teilnahme an einer familienpsychologischen Begutachtung ist grundsätzlich freiwillig. Sie können Ihre Mitwirkung jederzeit beenden oder einschränken, ohne dass dies von der oder dem Sachverständigen negativ bewertet wird.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Familiengericht entscheiden kann, dass ein Gutachten auch ohne Ihre aktive Mitwirkung erstellt wird, beispielsweise auf Grundlage der vorliegenden Akten oder unter Beteiligung nur eines Elternteils. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen obliegt ausschließlich dem Gericht, nicht der oder dem Sachverständigen.

Erstgespräch

Nach Eingang der Beauftragung erhalten Sie von uns eine postalische Einladung mit der Bitte, zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen. Das Erstgespräch dauert in der Regel zwischen zwei und drei Stunden und findet als Einzelgespräch ohne Ihr Kind in unseren Praxisräumen statt.

In diesem Gespräch lernen wir Ihre Sichtweise und Ihre Lebenssituation kennen. Anschließend informieren wir Sie über die weiteren Schritte der Begutachtung. Der genaue Ablauf richtet sich stets nach den Besonderheiten Ihres individuellen Einzelfalls.

Ablauf der Begutachtung

Der Ablauf einer familienpsychologischen Begutachtung wird immer an den jeweiligen Fall angepasst. Typischerweise beinhaltet er folgende Elemente:

  • ausführliche Gespräche mit beiden Elternteilen
  • Exploration der beteiligten Kinder
  • einen Hausbesuch bei den beteiligten Elternteilen
  • eine Interaktionsbeobachtung zwischen Kindern und begutachteten Elternteilen
  • Gespräche mit beteiligten Fachkräften (z. B. Jugendamt, Kita oder Schule)

Alle Schritte werden mit Ihnen abgesprochen und transparent erläutert. Unser Ziel ist es, den Begutachtungsprozess für alle Beteiligten so verständlich und transparent wie möglich zu gestalten.

Sachverständige der Rechtspsychologischen Praxis Hamburg 

Riko Dettbarn, M.Sc. 
M.Sc. Rechtspsychologie
Fachpsychologe für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) 
in Weiterbildung

Lisa Köppel, M.Sc.
M.Sc. Rechtspsychologie
M.Sc. Klinische Psychologie & Psychotherapie

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Nehmen Sie Kontakt auf

Rechtspsychologische Praxis Hamburg (RPH)
Oehleckerring 2
22419 Hamburg

Tel: 040 226 365 52-0
Fax: 040 226 365 52-99
E-Mail: info@rph-hamburg.de

Sprechzeiten: Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

Unsere Praxis ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:

  • U-Bahnlinie U1 bis Langenhorn Nord, anschließend ca. 15 Minuten Fußweg.
  • Alternativ U1 bis Langenhorn Markt, dann Buslinie 292 bis Oehleckerring und von dort ca. 2 Minuten Fußweg.

Bei Anreise mit dem Auto stehen im näheren Umkreis kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Sie finden unsere Praxis im 1. OG, zweite Tür links.

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