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der Seite der Rechtspsychologischen Praxis Hamburg (RPH)
Rechtspsychologische Gutachten für Gerichte und
Staatsanwaltschaften in Norddeutschland
Informationen für Auftraggeber:innen
Rechtspsychologische Praxis Hamburg (RPH)
Wir sind eine rechtspsychologische Praxisgemeinschaft in Hamburg und erstellen psychologische Gutachten im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Erstellung familienpsychologischer Gutachten sowie aussagepsychologischer Begutachtungen im familienrechtlichen Kontext. Wir arbeiten neutral, wissenschaftlich fundiert und orientiert an den geltenden Qualitätsstandards für rechtspsychologische Gutachten.
Kompetenz und Erfahrung
Als rechtspsychologische Sachverständige verfügen wir über einen Masterabschluss der Psychologie mit dem Schwerpunkt Rechtspsychologie sowie über mehrjährige Erfahrung in der Erstellung rechtspsychologischer Gutachten. Unsere Begutachtungen erfolgen strukturiert, methodengeleitet und unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der von Fachgruppen formulierten Empfehlungen.

Informationen zur Begutachtung für begutachtete Elternteile

Freiwilligkeit der Begutachtung
Die Teilnahme an einer familienpsychologischen Begutachtung ist grundsätzlich freiwillig. Sie können Ihre Mitwirkung jederzeit beenden oder einschränken, ohne dass dies von der oder dem Sachverständigen negativ bewertet wird.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Familiengericht entscheiden kann, dass ein Gutachten auch ohne Ihre aktive Mitwirkung erstellt wird, beispielsweise auf Grundlage der vorliegenden Akten oder unter Beteiligung nur eines Elternteils. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen obliegt ausschließlich dem Gericht, nicht der oder dem Sachverständigen.
Erstgespräch
Nach Eingang der Beauftragung erhalten Sie von uns eine postalische Einladung mit der Bitte, zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen. Das Erstgespräch dauert in der Regel zwischen zwei und drei Stunden und findet als Einzelgespräch ohne Ihr Kind in unseren Praxisräumen statt.
In diesem Gespräch lernen wir Ihre Sichtweise und Ihre Lebenssituation kennen. Anschließend informieren wir Sie über die weiteren Schritte der Begutachtung. Der genaue Ablauf richtet sich stets nach den Besonderheiten Ihres individuellen Einzelfalls.
Ablauf der Begutachtung
Der Ablauf einer familienpsychologischen Begutachtung wird immer an den jeweiligen Fall angepasst. Typischerweise beinhaltet er folgende Elemente:
- ausführliche Gespräche mit beiden Elternteilen
- Exploration der beteiligten Kinder
- einen Hausbesuch bei den beteiligten Elternteilen
- eine Interaktionsbeobachtung zwischen Kindern und begutachteten Elternteilen
- Gespräche mit beteiligten Fachkräften (z. B. Jugendamt, Kita oder Schule)
Alle Schritte werden mit Ihnen abgesprochen und transparent erläutert. Unser Ziel ist es, den Begutachtungsprozess für alle Beteiligten so verständlich und transparent wie möglich zu gestalten.
Nehmen Sie Kontakt auf
Rechtspsychologische Praxis Hamburg (RPH)
Oehleckerring 2
22419 Hamburg
Tel: 040 226 365 52-0
Fax: 040 226 365 52-99
E-Mail: info@rph-hamburg.de
Sprechzeiten: Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
Unsere Praxis ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
- U-Bahnlinie U1 bis Langenhorn Nord, anschließend ca. 15 Minuten Fußweg.
- Alternativ U1 bis Langenhorn Markt, dann Buslinie 292 bis Oehleckerring und von dort ca. 2 Minuten Fußweg.
Bei Anreise mit dem Auto stehen im näheren Umkreis kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Sie finden unsere Praxis im 1. OG, zweite Tür links.


